Da Hebammen in der Vergangenheit häufig nicht gewichtet hatten, ist es in einigen Bundesländern bereits nicht mehr zulässig, den 2-fachen Satz abzurechnen. Damit zeigt man, dass entsprechend dem Aufwand eine Gewichtung durchgeführt wurde. Laut den Privat-Gebührenordnungen der einzelnen Bundesländer ist die Höhe der berechenbaren Leistungen auf Maximalwerte begrenzt. Die Höhe...